Weil Klimaschutz nicht nur ein Wort ist.

„Die von der schwarz-orangen Landesregierung eingebrachte Verfassungsänderung durch die Einfügung des Wortes „Klimaschutz“ ist absolut unzureichend. Wir brauchen umfassenden Klimaschutz in Bayern“, erklärt der energiepolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig, und verweist auf den grünen Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung am 21.2.19, den CSU und Freie Wähler abgelehnt hatten. „Die Verfassungsänderung ‚Umweltschutz‘ von 1984 sollte eine Lehre sein: Obwohl der Umweltschutz seither Verfassungsrang hat, ist die Artenvielfalt zurückgegangen, unser Trinkwasser stärker belastet, der Flächenfraß stärker vorangeschritten und unsere Luft mit Feinstaub und Stickoxiden verdreckt.“

Die Landtags-Grünen fordern „Klimaschutz Plus“ mit einem starken und ambitionierten Klimaschutzgesetz für Bayern. Martin Stümpfig: „Ja zur Windkraft, mehr erneuerbare Energien im Wärmebereich, mehr Radverkehr, mehr flächendeckende Verkehrsbünde und weniger Stickstoffeintrag auf unsere Felder.“

Die Ablehnung unseres grünen Dringlichkeitsantrag und dem der SPD hat unser Verhalten bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der schwarz-orangen Landesregierung zur Verfassungsänderung wesentlich beeinflusst: Die Landtagsfraktion B90/Die Grünen hat (zusammen mit der SPD) den Gesetzentwurf von CSU und FW zum Klimaschutz nicht mitgetragen und damit diese Verfassungsänderung mit ihrer Enthaltung verhindert.


Der Ablauf der parlamentarischen Beratungen:

Der Gesetzentwurf der schwarz-orangen Staatsregierung hatte nur die Aufnahme eines einzigen Wortes zum Ziel. Das Wort „Klimaschutz“ sollte in die Verfassung aufgenommen und dies innerhalb von sechs Wochen im Landtag durchgezogen werden. Die Staatsregierung hat in einem informellen Gespräch am 14. Januar das Vorhaben bekannt gemacht. Ohne Debatte bei der ersten Lesung, mit einer verkürzten Mitberatungsfrist für die Ausschüsse, mit einer Sondersitzung des Verfassungsausschusses am letzten Donnerstag sollte diese Verfassungsänderung in einem bisher nicht dagewesenen Tempo beschlossen werden. Hintergrund ist, dass die Staatsregierung das Ziel hatte, zusammen mit der Europawahl die Volksabstimmung zu dieser Verfassungsänderung durchzuziehen. Aus unserer Sicht ging es CSU und FW vor allem darum, nach der Landtagswahl zu beweisen, dass sie „grüner“ geworden sind.


Warum wir dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt haben:

Wir Grüne halten es für wichtig, dass Klimaschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wird. Wir geben uns aber nicht dafür her, einem sehr durchsichtigen Feigenblatt den grünen Stempel aufzudrücken. Zu gering ist die Folgewirkung einer isolierten Verfassungsänderung. Vor 35 Jahren hat die Bayerische Staatsregierung mit großem Tamtam den Umweltschutz in die Verfassung aufgenommen. Auch das ist zu begrüßen. Aber es ist auch festzustellen, dass es weder das Artensterben, noch den Flächenfraß, noch die Gewässerqualität, noch die Belastung des Trinkwassers oder der Luft wesentlich beeinflusst hat. Die Verfassungsänderung ist nur als Teil einer umfassenden Politik sinnvoll. Unter dem Stichwort „Verfassungsänderung plus“ haben wir in Gesprächen mit CSU und FW, in den Ausschusssitzungen und mit einem Dringlichkeitsantrag im Plenum des Bayerischen Landtags klar gemacht, dass wir unsere Zustimmung nur geben, wenn auch konkrete Einzelmaßnahmen im Klimaschutz, konkrete Veränderungen im Haushalt des Freistaats oder konkrete Eckpunkte für ein bayerisches Klimaschutzgesetz zusammen beraten werden. Dabei ging es uns nicht darum die Latte möglichst hoch zu legen, sondern darum wenigstens einige wenige konkrete Verbesserungen in Bayern zu erreichen. CSU und FW sind uns in diesen sechs Wochen in keinem einzigen Punkt entgegengekommen. Nach dem großartigen Erfolg des Artenschutzvolksbegehrens haben wir auch angeregt, die Debatte zu verlängern. Weil im Herbst voraussichtlich sowieso eine Volksabstimmung ansteht, hätten wir dort zusammen auch über den Verfassungsrang Klimaschutz abstimmen können. In der Zwischenzeit könnten im Rahmen der Haushaltsberatungen oder bei der Beratung des Klimaschutzgesetzes „Nägel mit Köpfen“ gemacht werden. Auch dieser Vorschlag wurde von der Staatsregierung abgelehnt.


Was wir wollen:

Eine konsequente Klimaschutzpolitik braucht klare und ehrgeizige Ziele. Unser Maßstab sind die Beschlüsse der Pariser Klimakonferenz. Diese Ziele sollen in einem Klimaschutzgesetz festgelegt werden. Und wir brauchen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung in Bayern: das Ende der Blockade der Windkraft, mehr erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung, eine Verkehrswende und eine umweltfreundlichere Landwirtschaft. Dafür und für vieles andere werden wir weiter kämpfen und sind weiterhin zum Dialog in Sachfragen bereit. Für ein „Diktat“ einer winzigen Verfassungsänderung als Alibi einer angeblichen Klimaschutzpolitik der Staatsregierung geben wir uns nicht her.