Kindertagespflege – Anpassung Elternbeiträge

Der Landkreis Landsberg am Lech ist verpflichtet, die Elternbeiträge für die qualifizierte Kindertagespflege regelmäßig anzupassen, um die staatliche Förderung langfristig zu sichern.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Es legt fest, dass Elternbeiträge maximal das 1,5-Fache des sogenannten Basiswerts betragen dürfen. Dieser Basiswert entspricht dem staatlichen Förderanteil und wird jährlich durch das zuständige Ministerium – insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten – neu festgesetzt.

Damit ist auch die Höhe der Elternbeiträge unmittelbar an diese jährliche Anpassung gekoppelt. Ergänzend dazu hatte der Jugendhilfeausschuss bereits im Juli 2020 empfohlen, die Beiträge im Zweijahresrhythmus zu überprüfen, um Kostensteigerungen angemessen berücksichtigen zu können.

Um die Umsetzung künftig effizienter und rechtssicher zu gestalten, schlägt die Verwaltung nun eine Präzisierung der bisherigen Beschlusslage vor. Ziel ist es, die Elternbeiträge künftig automatisiert anpassen zu können und so die Finanzierung sowie die staatliche Förderung der Kindertagespflege im Landkreis dauerhaft zu gewährleisten.