Die betreffende Satzung des Landkreises, in der die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten geregelt wird, behandelt auch die Reisekostenentschädigung. Hier wird festgelegt, dass der entstandene Aufwand erstattet wird, sofern die Anfahrt vom Wohnort zum Sitzungsort stattfindet.
Allerdings kann dies bisher ebenso auf den Zweitwohnsitz bezogen werden, auch wenn dieser weiter entfernt ist oder im Ausland liegt. Hier habe es bereits Abrechnungen von Fahrten von einem solchen Zweitwohnsitz im Ausland gegeben, was allerdings konform mit der Satzung sei.
Daher schlägt die Verwaltung zur Kostenreduzierung vor, die Erstattung auf den Erstwohnsitz zu beschränken. Liegt der Zweitwohnsitz näher als der Erstwohnsitz so kann auch von dort die Fahrt zum Sitzungsort erstattet werden. Des Weiteren soll eine Anhebung der Kilometerpauschale von 35 ct auf 40ct stattfinden, analog zum Bayerischen Reisekostengesetz.
In der anschließenden Diskussionsrunde weist Renate Standfest (Grüne) darauf hin, dass diese Fahrten wegen der außerordentlich und recht kurzfristig einberufenen Kreistagssitzung in diesem Sommer entstanden seien, damit die entsprechenden Kreisrät*innen an der doch sehr wichtigen Abstimmungen, die das Landratsamt betrafen, teilnehmen konnten. Kilian Fitzpatrick (Grüne) wollte wissen, ob auch eine Abrechnung vom Arbeitsplatz stattfinden könnte, da ja doch einige Kreisrät*innen direkt von ihrer Arbeitsstätte zu den Sitzungen fahren würden.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass zu den fraglichen Kreistagssitzungen fristgerecht geladen wurde. Zur Frage mit dem Arbeitsplatz räumte sie ein, dass dies grundsätzlich möglich sei. Man habe jedoch Bedenken, dass auch hier sonst eine Kostensteigerung stattfinden könnte, wenn die Arbeitsstätte weiter entfernt sei als der Wohnort. Ein Ehrenamt setze ja auch voraus, dass die betreffenden Personen vor Ort seien.
Der Kreisausschuss befürwortet die Änderung einstimmig.