Letzte Kreistagssitzung vor der Sommerpause
Bevor es in die Sommerpause geht, gab es im Kreistag Landsberg noch einiges zu erledigen. Auf der Tagesordnung standen vor allem organisatorische Entscheidungen, damit die Arbeit in der neuen Wahlperiode reibungslos weiterlaufen kann. Dazu gehörten unter anderem die Besetzung von Gremien, der Beschluss der neuen Geschäftsordnung und einige Anpassungen bestehender Satzungen. Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse.
Kreistag bestellt Jugendhilfeausschuss
Der Kreistag Landsberg hat den Jugendhilfeausschuss des Landkreises neu besetzt. Das Gremium begleitet und gestaltet die Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis und befasst sich unter anderem mit der Weiterentwicklung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien.
Nach der derzeit geltenden Satzung setzt sich der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten und 10 beratenden Mitgliedern zusammen. Neben der Landrätin als Vorsitzender gehören dem Ausschuss Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags sowie von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagene Mitglieder an. Die beratenden Mitglieder kommen aus verschiedenen Institutionen und bringen ihre fachliche Expertise ein.
Da eine Änderung der Jugendamtssatzung geplant ist, wurde der Jugendhilfeausschuss zunächst nach den bisherigen Regelungen besetzt. Über eine entsprechende Satzungsänderung soll zunächst der Jugendhilfeausschuss im Juli beraten, bevor der Kreistag voraussichtlich im September darüber entscheidet.
Der Kreistag stimmt der Besetzung des Jugendhilfeausschusses mit sehr großer Mehrheit zu.
Neue Geschäftsordnung für den Kreistag
Der Kreistag Landsberg hat die neue Geschäftsordnung für die laufende Wahlperiode beschlossen. Sie bildet – neben der Landkreisordnung – die wichtigste Grundlage für die Arbeit des Kreistags und seiner Ausschüsse.
Während die Landkreisordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, regelt die Geschäftsordnung zahlreiche organisatorische Details der kommunalpolitischen Arbeit. Sie legt unter anderem fest, wie Sitzungen ablaufen, Entscheidungen vorbereitet werden und wie die Zusammenarbeit in den Gremien erfolgt. Zudem bestimmt sie die Aufgaben und die Zusammensetzung der verschiedenen Ausschüsse des Kreistags.
In der konstituierenden Sitzung war zunächst die bisherige Geschäftsordnung vorläufig übernommen worden, damit der Kreistag arbeitsfähig bleibt. Mit dem nun gefassten Beschluss gelten für die gesamte Wahlperiode die neuen Regelungen für die Arbeit der Kreisgremien. Dem Beschluss gingen noch einige Rückfragen und Erläuterungen zu einzelnen Punkten voraus.
Der Kreistag stimmte der Geschäftsordnung einstimmig zu.
Aktualisierung der Entschädigungssatzung
Der Kreistag Landsberg hat die aktuelle Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten beschlossen. Diese regelt unter anderem, welche Aufwandsentschädigungen und Erstattungen Kreisrätinnen und Kreisräte sowie weitere ehrenamtlich tätige Personen für ihre Tätigkeit erhalten.
Mit der Anpassung werden die Regelungen an zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen angepasst und an einigen Stellen präzisiert. So werden unter anderem die Bestimmungen zum Ersatz von Betreuungskosten – etwa für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während der Ausübung des Ehrenamts – konkretisiert. Außerdem wird die monatliche Entschädigung für die weitere Stellvertretung der Landrätin angepasst.
Daneben enthält die Satzungsänderung vor allem redaktionelle und sprachliche Aktualisierungen, um die Regelungen an die geltende Rechtslage und die heutige Formulierungspraxis anzupassen.
Der Kreistag beschloss die aktuelle Satzung einstimmig.


