Die Kindertagespflege im Landkreis Landsberg wird durch Tagespflegepersonen gewährleistet, die die Eltern bei der Erziehung und Betreuung ihres Kindes unterstützen. Gerade für berufstätige Eltern stellt die Tagespflege eine gute Alternative zur Betreuung in Kitas dar.
So können auch individuelle Betreuungszeiten berücksichtigt werden. Die Tagespflegepersonen verfügen u.a. über einen gültige Pflegeerlaubnis, besuchen jährlich Fort- und Weiterbildungen und arbeiten eng mit dem Jungendamt zusammen.
Die Beiträge für die Tagespflege sind einheitlich gestaffelt und werden öffentlich gefördert. Das beginnt bei 5 bis 10 Betreuungsstunden pro Woche und Kind bis hin zu 45 – 50 Wochenstunden. Zusätzliche Kosten wie Essensgeld, Spielgeld oder Materialkosten fallen nicht an. Des Weiteren ist der monatliche Elternbeitrag unabhängig vom Alter des Kindes oder ob das Kind eine Behinderung hat.
Seit 2014 gibt es im Landkreis Landsberg eine Satzung, die die Kostenbeiträge für Förderung dieser qualifizierten Kindertagespflege regelt. Hierzu sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich, damit das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einen Teil der Kosten zuschießen kann. So muss z.B. eine Begrenzung des Elternanteils im Verhältnis zur staatlichen Förderung maximal um das 1,5-fache vorliegen. Eine Unterschreitung der Beitragshöhe ist allerdings möglich.
Alle zwei Jahre soll nun nach einem früheren Beschluss des Jugendhilfeausschusses von 2020 die Höhe der Elternbeiträge angepasst werden. Dies bedeutet allerdings eine Erhöhung: So fallen künftig z.B. für eine Betreuung von fünf bis zehn Wochenstunden Kosten von nicht wie bisher 97 Euro, sondern 111 Euro, bei mehr als 45 Stunden nicht 486 Euro, sondern nun 559 Euro pro Kind und Monat an.
Renate Standfest (Grüne) möchte in der anschließenden Diskussion wissen, ob es Staffelungen für Familien mit mehreren Kindern gibt und ob Zuschüsse für Familien mit finanziellen Schwierigkeiten gewährt werden. Die Verwaltung entgegnet, dass auch bei dieser Leistung ein Antrag auf teilweise oder vollständige Kostenübernahme gestellt werden kann. Dies werde auch hin und wieder in Anspruch genommen. Ein Geschwister-Rabatt gebe es im Moment nicht, das könne man sich grundsätzlich überlegen, ob das gewollt sei – jedoch gab es bisher noch kein Bedarf hierfür.
Der Kreisausschuss befürwortet das Vorhaben einstimmig.