Bericht aus dem Kreistag – Frühjahr 2026

Daniela Groß – neue Landrätin

Ein langer, intensiver und von großer Leidenschaft geprägter Wahlkampf ist zu Ende gegangen. Mit der Auszählung der Stimmen am 22. März steht das Ergebnis fest – und es markiert einen bedeutenden Einschnitt für die politische Landschaft im Landkreis Landsberg.

Im Zentrum dieses Einschnitts steht der klare Wahlerfolg von Daniela Groß. Mit 61,5 Prozent der Stimmen konnte sie die Stichwahl deutlich für sich entscheiden. Nach 80 Jahren CSU-Verwaltung ist sie die erste Grüne Frau in diesem Amt. Dieses Ergebnis wird vielerorts als starkes Votum für einen politischen Neuanfang im Landratsamt gewertet. Zugleich ist es Ausdruck einer Wahlkampagne, die auf breite Unterstützung, intensive Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg und ein hohes Maß an Engagement bauen konnte.

Über den Wahltag hinaus wirkt das Ergebnis bereits in die laufende Kreispolitik hinein. In der aktuellen Sitzung des Kreistages im März 2026, der in seiner bisherigen Zusammensetzung ein letztes Mal zusammenkommt, ist der Ausgang der Wahl allgegenwärtig. Die Gremien befassen sich weiterhin mit den von ihnen angestoßenen Themen und führen die laufenden Geschäfte fort.

Auch symbolisch wurde der Übergang bereits sichtbar: In der jüngsten Sitzung gratulierte der scheidende Landrat Thomas Eichinger seiner Nachfolgerin Daniela Groß zu ihrem Wahlerfolg.

Die offizielle Amtsübernahme steht bereits bevor. Anfang Mai wird Groß als neue Landrätin vereidigt, ehe am 12. Mai der neu gewählte Kreistag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Bis dahin bleiben der bisherige Landrat sowie der amtierende Kreistag geschäftsführend im Amt und sichern die Kontinuität der Verwaltungsarbeit.

Kommentar v. Kilian Fitzpatrick (Kreisrat): Der zurückliegende Wahlkampf zeigt eindrucksvoll, was möglich ist, wenn viele Menschen gemeinsam an einem Ziel arbeiten. Er steht nicht nur für einen personellen Wechsel, sondern vor allem für das große Potenzial engagierter politischer Arbeit vor Ort – und macht Mut, die kommenden Veränderungen gemeinsam aktiv zu gestalten.

Gleichzeitig wird deutlich: Grüne und bürgernahe Politik wirkt. Sie greift die richtigen Themen auf, bietet konkrete Lösungen und wird von den Bürgerinnen und Bürgern honoriert. Das Wahlergebnis ist deshalb auch ein starkes Signal dafür, dass nachhaltige, zukunftsorientierte Politik vor Ort überzeugt – und dass immer mehr Menschen bereit sind, diesen Weg aktiv mitzugehen.

Grüner Antrag – Update zur Fuchstalbahn

Im Zuge der Diskussion um eine mögliche Reaktivierung der Fuchstalbahn für den Personenverkehr zwischen Landsberg und Schongau liefert eine aktuelle Potenzialanalyse ein klares Signal: Mit rund 1.400 Personenkilometern je Streckenkilometer wird der relevante Schwellenwert von 1.000 deutlich überschritten. Damit wäre ein zentrales Kriterium des Freistaats Bayern grundsätzlich erfüllt.

Vor diesem Hintergrund fordert die Grüne Fraktion einen umfassenden Bericht zum aktuellen Stand des Projekts. Im Fokus stehen dabei insbesondere die bisherigen Abstimmungen mit den beteiligten Akteuren sowie die nächsten konkreten Schritte auf Ebene des Landkreises und der betroffenen Gemeinden.

Die Kreisverwaltung verweist auf ein Abstimmungsgespräch vom 12. Januar, an dem neben den Landkreisen Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau auch Vertreter des Bayerischen Verkehrsministeriums, der BEG, der DB InfraGO sowie mehrere Bürgermeister der Anrainerkommunen teilnahmen. Dabei wurde deutlich, dass die Voraussetzungen für eine Reaktivierung schrittweise erfüllt werden müssen. Neben einer ausreichenden Nachfrage zählen dazu eine tragfähige Infrastruktur ohne staatliche Zuschüsse, die Beauftragung eines geeigneten Eisenbahninfrastrukturunternehmens sowie ein abgestimmtes Buskonzept. Der Freistaat selbst nimmt dabei keine aktive Steuerungsrolle ein – die Initiative liegt bei den Regionen.

Als zentrale Frage gilt derzeit der Zustand der Strecke. Um diesen zu klären, ist eine Machbarkeitsstudie erforderlich. Die DB InfraGO unterstützt zwar fachlich, wird die Studie jedoch nicht selbst durchführen. Planung, Ausschreibung und Finanzierung liegen bei den beteiligten Landkreisen. In diesem Zuge soll auch überprüft werden, ob die vorgesehenen Haltepunkte weiterhin sinnvoll sind.

Die nächsten Schritte umfassen somit die Ermittlung der Kosten für die Machbarkeitsstudie, die Abstimmung mit dem Landkreis Weilheim-Schongau über eine faire Kostenaufteilung sowie die anschließende Beauftragung. Eine konkrete Kostenschätzung liegt bislang noch nicht vor – im April 2026 sollen jedoch erste Ergebnisse vorliegen.

Auch die Frage nach einem möglichen Betreiber wurde thematisiert. Nach Auskunft der Verwaltung ist es hierfür derzeit noch zu früh. Erst wenn die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind, soll der Betrieb der Strecke regulär ausgeschrieben werden.

Kommentar v. Kilian Fitzpatrick (Kreisrat): Die Wiederbelebung der Fuchstalbahn ist ein richtiger und wichtiger Schritt – und längst überfällig. Eine Bahnverbindung zwischen Landsberg und Schongau würde die Region nachhaltig stärken, den Verkehr entlasten und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Entscheidend ist nun, dass dem positiven Signal der Potenzialanalyse auch konsequentes Handeln folgt. Erfahrungen aus anderen Projekten zeigen, dass nicht der Nutzen das Problem ist, sondern fehlende Verbindlichkeit und Verzögerungen im Verfahren. Genau hier braucht es Klarheit, Tempo und eine enge Abstimmung zwischen den Beteiligten. Wenn die Fuchstalbahn als echte Chance begriffen wird, sollte sie jetzt mit Nachdruck vorangebracht werden – und nicht im Prüfprozess stecken bleiben.

Kindertagespflege – Anpassung Elternbeiträge

Der Landkreis Landsberg am Lech ist verpflichtet, die Elternbeiträge für die qualifizierte Kindertagespflege regelmäßig anzupassen, um die staatliche Förderung langfristig zu sichern.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Es legt fest, dass Elternbeiträge maximal das 1,5-Fache des sogenannten Basiswerts betragen dürfen. Dieser Basiswert entspricht dem staatlichen Förderanteil und wird jährlich durch das zuständige Ministerium – insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten – neu festgesetzt.

Damit ist auch die Höhe der Elternbeiträge unmittelbar an diese jährliche Anpassung gekoppelt. Ergänzend dazu hatte der Jugendhilfeausschuss bereits im Juli 2020 empfohlen, die Beiträge im Zweijahresrhythmus zu überprüfen, um Kostensteigerungen angemessen berücksichtigen zu können.

Um die Umsetzung künftig effizienter und rechtssicher zu gestalten, schlägt die Verwaltung nun eine Präzisierung der bisherigen Beschlusslage vor. Ziel ist es, die Elternbeiträge künftig automatisiert anpassen zu können und so die Finanzierung sowie die staatliche Förderung der Kindertagespflege im Landkreis dauerhaft zu gewährleisten.