Erhöhung der Müllgebühren

Die Corona-Krise und niedrige Wertstoff-Preise machen sich bemerkbar: Erhöhung der Müllgebühren im Landkreis Landsberg in den nächsten vier Jahren.

Der Berechnungszeitraum für die landkreisweiten Müllgebühren läuft zum Ende des Jahres aus. Die Verwaltung stellt nun die Grundlagen für die Neuberechnung und die geplante Gebührenerhöhung vor:

Da die Abfallwirtschaft im Landkreis kostenrechnend arbeitet, müssen die anfallenden Ausgaben durch Gebühren erwirtschaftet werden, ohne Gewinne dabei einzurechnen. Falls dennoch Überschüsse entstehen, müssen diese wieder als Rücklagen in die neue Kalkulation einfließen. Das gleich gilt, wenn wegen schlechterer Marktpreise weniger erwirtschaftet wird, als ursprünglich veranschlagt, und deswegen Defizite entstehen. Diese werden dann im nächsten Zeitraum ausgeglichen.

Von Bedeutung hierbei ist, dass die internationalen Preise für Altpapier in den letzten Jahren einbrachen. Das lag u.a. daran, dass Papierabfälle, Pappe oder Kartonagen wegen starker Importbeschränkung nicht mehr nach Asien ausgeführt werden konnten. Die Lager der Verwertungsfirmen waren überfüllt und die Nachfrage dementsprechend gering. Erst jetzt erholen sich die Preise wieder. Auch der Altkleidermarkt stagnierte wegen eines Überangebots. Zusätzlich machte sich die Corona-Krise auch auf diesem Sektor bemerkbar: Viele Menschen blieben zu Hause im Home Office oder Home Schooling, was einen deutlichen Anstieg der Müllmenge im Landkreis zur Folge hatte. Außerdem müsse ein möglicher CO2-Preis für die kommenden Jahre ebenfalls einkalkuliert werden.

Diese Faktoren seien hauptsächlich ausschlaggebend für die Gebührenerhöhung. So werden z.B. die Grundgebühr und die Abgaben für Restmüll um etwa 30% steigen – ebenso die Kosten für Sperrmüllabholung um rund 20%. Damit sei man auf einem ähnlichen Preis-Niveau wie etwa vor zehn Jahren. Insgesamt ergibt sich also eine deutliche Erhöhung von ca. 20 – 25%.

Ursprünglich sah der Entwurf die Streichung des Sperrmüll-Restguthabens bei Selbstanlieferung vor. Das heißt, wenn jemand den Sperrmüll in der Wertstoffstelle selbst anlieferte, aber unter der jährlichen Höchstmenge von 500 kg blieb, wurde bisher die ungenutzte Menge gutgeschrieben – so konnte man später noch einmal anliefern. Eine breite Mehrheit der Kreisrät*innen lehnte diesen Punkt jedoch bereits in der vorherigen Kreisausschusssitzung ab und man einigte sich darauf, die Selbstanlieferung auf maximal drei Fahrten zu beschränken.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.