Flächen für Windkraft

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat im Dezember 2024 eine Änderung im Regionalplan in Sachen Windenergie beschlossen. Diese Änderung erfolgt aufgrund neuer Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) von Juni 2023, das die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in jedem Regionalplan vorschreibt.

Laut LEP müssen bis Ende 2027 mindestens 1,1 % der Flächen in der Region und bis 2032 landesweit 1,8 % für Windenergie ausgewiesen werden. Der Regionalplan hat dabei eine Steuerungs- und Bindungswirkung für nachfolgende Planungsebenen. Dies betrifft die Ebene der Gemeinden und Kommunen. Die entsprechenden Unterlagen sind online sowie im Landratsamt Landsberg einsehbar.

Für den Landkreis Landsberg am Lech sind nun acht Vorranggebiete vorgesehen: Denklingen/Fuchstal, Dießen/Utting/Finning, Moorenweis/Egling, Moorenweis/Geltendorf, Weil, Penzing, Obermeitingen sowie Hurlach/Igling. Insgesamt soll die Änderung des Regionalplans eine geordnete und rechtssichere Steuerung des Windenergieausbaus gewährleisten.

Kommentar v. Kilian Fitzpatrick (Kreisrat): Auch in Bayern und in unseren Landkreis hält die Windkraft als eine der günstigsten Energieformen überhaupt endlich Einzug. Allerdings viel zu spät. Durch die völlig willkürliche 10-H-Regelung wurde in der Vergangenheit der Ausbau in Bayern massiv ausgebremst. Und man muss sich schon klarmachen, dass ohne Druck aus Berlin, sonst in Bayern immer noch nichts in dieser Richtung geschehen wäre. Dabei ist Windkraft nicht nur eine umweltfreundliche und extrem preisgünstige Möglichkeit der Energiegewinnung, sondern sie bietet für Kommunen eine finanzielle Chance. Durch kommunale Windkraft können Gemeinden lukrative Einnahmen erwirtschaften. Und das kommt bei den Bürger*innen gut an. Wenn auch spät, ist es ein gutes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Region.