Hybridsitzungen abgelehnt

Der Landkreis Landsberg stellt in der Sitzung des Kreisausschuss vom 15.06.2021 sein Konzept zu Hybridsitzungen vor. Neben den Anwesenden könnten auch Teilnehmer über das Internet zugeschaltet werden. Zunächst beschränkt sich das Konzept auf die Sitzungen des Kreistags. Die verschiedenen Ausschüsse, wie etwa der Kreis-, Umwelt- oder Sozialpolitische Ausschuss, wären nicht mit einbezogen.

So könnte ein Teil der Kreistagsmitglieder in einer Probephase bis Ende 2021 an den öffentlichen Sitzungen des Kreistages über das Internet zugeschalten werden. Aus datenschutzrechtlichen Bedenken wäre aber der nicht-öffentliche Teil davon ausgenommen. Es müsste von den betreffenden Teilnehmern zuvor lediglich eine Belehrung unterschrieben und die digitale Teilnahme dann drei Tage vor Sitzungsbeginn dem Landrat mitgeteilt werden.

Die Höchstzahl der dazugeschalteten Teilnehmer beschränkt sich auf 20 und würde dann über den Parteiproporz und dem Hare-Niemeyer-Verfahren aufgeteilt werden. Konkret für den Kreistag in Landsberg würde das allerdings bedeuten, dass kleine Parteien oder Wählervereinigungen wie z.B. die ÖDP, UBV oder BP keine digitale Zuschaltmöglichkeit bekämen. Eine interne Weitergabe der digitalen Teilnehmerplätze unter den Parteien ist nicht möglich.

Falls es erwünscht wäre, könnte man dieses Verfahren für die Zukunft weiter beibehalten, dazu wäre eine Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages nötig.

Die Mehrheit der Anwesenden im Kreisausschuss lehnt allerdings das Vorhaben nach eingehender Diskussion gegen zwei Stimmen aus der Grünen Fraktion mehrheitlich ab. Falls Hybridsitzungen erforderlich würden, könne man sich mit dem Vorhaben erneut beschäftigen.

Kommentar:

„Wer etwas verhindern will, sucht Gründe –
wer etwas erreichen will, sucht Wege“

Dass hybride Sitzungen sinnvoll und auch möglich sind, hat sich in den letzten 18 Monaten auf vielen Ebenen herausgestellt. Bereits mehrere (auch benachbarte) Landkreise und Kommunen ermöglichen ihren Kreisrät*innen auf diesem Weg Teilhabe in schwierigen Situationen. Und das sind wohlgemerkt nicht nur Pandemiezeiten mit Kontaktbeschränkungen, sondern in Ausnahmesituationen auch gesundheitliche oder familiäre Schwierigkeiten in Präsenz an einer Sitzung vor Ort teilzunehmen. Die Staatsregierung hat dies erkannt und endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Die Verwaltungen sind jetzt gefordert dies individuell sinnvoll umzusetzen und darüber abstimmen zu lassen. Dass unsere Landkreis-Verwaltung von hybriden Sitzungen nicht begeistert ist, konnte man unschwer aus der Sitzungsvorlage entnehmen. Sowohl die Beschränkung auf das Gremium Kreistag und erschwerend noch auf 20 von 60 Kreisräten, als auch die Verteilung nach Parteienproporz, wird dem Thema nicht gerecht. Damit wird allen Beiräten und Ausschüssen diese Chance der Beteiligung verwehrt, aber vor allem auch den kleineren politischen Gruppierungen die Möglichkeit genommen, bei Bedarf virtuell teilzunehmen. Von den 10 im Kreistag vertretenen politischen Gruppierungen würden nur 4 (CSU, GRÜNE, SPD und FW) berücksichtigt. Dieser Vorschlag erscheint uns weder fair noch zukunftsorientiert!