Neues Kommunalunternehmen: Entwicklungsgesellschaft

Der Kreistag des Landkreises Landsberg am Lech hat bereits im Juli 2024 die Gründung des Kommunalunternehmens „Landkreis Entwicklungsgesellschaft Landsberg am Lech-KU“ beschlossen und die Unternehmenssatzung verabschiedet.

Die überarbeitete Satzung wurde der Regierung von Oberbayern zur Kenntnisnahme vorgelegt. Daraufhin empfahl die Rechtsaufsichtsbehörde einzelne Anpassungen sowie ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026, um ein verkürztes erstes Geschäftsjahr zu vermeiden.

Ergänzend ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und Kommunalunternehmen erforderlich. Geplant ist, dass das Unternehmen den Neubau der Berufsfachschule als Generalunternehmer übernimmt. Bei der vorhergehenden Beratung im Kreisausschuss Anfang Dezember 2025 wurde betont, dass die Aufgabenübertragungen nur dann erfolgen dürfen, wenn sie nicht mit Förderprogrammen in Konflikt geraten – das ist nicht der Fall.

Kreisrat Alexander Herrmann (Grüne) gibt in der anschließenden Diskussion zu Bedenken, dass mit der Gründung eines Kommunalunternehmens Kompetenzen abgegeben würden. Zwar habe man dadurch mehr Handlungsspielraum, allerdings bestehen geltende Vorschriften nicht ohne Grund. Und mit der Auslagerung in ein KU werden diese umgangen. Der Kreistag beschließt die Gründung mit 9 Gegenstimmen.

Kommentar v. Kilian Fitzpatrick (Kreisrat): Mit der Gründung des Kommunalunternehmens gibt der Kreistag zentrale Kompetenzen an eine Unterorganisation ab. Dies erhöht die Intransparenz, da Entscheidungsprozesse nun weniger öffentlich nachvollziehbar sind. Kommunalunternehmen müssen professionell geführt werden und bringen organisatorischen Aufwand sowie Risiken mit sich. Es kann daher nicht die Lösung sein, für jedes einzelne Projekt ein eigenes Kommunalunternehmen zu gründen. Langfristig droht ein unüberschaubarer Flickenteppich an Strukturen, der weder effizient noch nachhaltig ist.