Satzungsänderung Klinikum Landsberg

Ganz im Zeichen der vergangenen Monate möchte die Verwaltung einige Punkte in der Satzung des Kommunalunternehmens Klinikum Landsberg ändern. In der Kritik steht insbesondere die Vergrößerung des Verwaltungsrates.

Insgesamt werden 18 Änderungsvorschläge vorgelegt. Darunter verwaltungstechnische Neuerungen wie z.B. die formgerechte Einladung per Email oder bei Bedarf Sitzungen per Videoschalte. Auch soll der Verwaltungsrat früher über den Haushaltsabschluss informiert oder die EU-Richtlinien für Umsatzsteuer angeglichen werden.

Darunter sind aber auch strittige Punkte, wie etwa eine geplante Vergrößerung des Verwaltungsrates von 14 auf 20 Mitglieder. Die Verwaltung erläutert, dass z.B. drei Stellvertreter des Landrates hinzugezogen werden könnten, sowie die Oberbürgermeisterin von Landsberg und zwei externe Fachleute. So soll der Verwaltungsrat mehr Kompetenz einbringen und die Kommunikation zwischen der Stadt Landsberg und dem Landkreis beschleunigt werden. Dies sei jedoch nur ein Vorschlag – über die genaue Besetzung der zusätzlichen Plätze sei noch nicht abschließend beraten worden.

Renate Standfest (B90/Die Grünen) schlägt vor, die Änderung der Satzung auf die nächste Sitzung zu verschieben und den Verwaltungsrat des Klinikums darüber beraten zu lassen, da die Sitzungsvorlage erst am Vortag um 18.00 Uhr verteilt wurde und die Satzungsänderungen nicht vorberaten werden konnten. Sie gibt außerdem zu bedenken, dass das Gremium in der erweiterten Form erheblich vom Parteien-Proporz abweiche. Des Weiteren könnten auf diese Weise Personen über das Kommunalunternehmen mitbestimmen, die nicht dem Kreistag angehörten. Der Passus, dass über eine Abberufung des Vorstandes in Zukunft eine 2/3 Mehrheit notwendig ist (bisher war eine einfache Mehrheit ausreichend) macht es außerdem deutlich schwerer bei Fehlentwicklungen zu reagieren.

Im Plenum gab es auch von anderer Seite mehrfach die Forderung, die bisherige Größe und Zusammensetzung des Gremiums beizubehalten oder durch einen Fach-Beirat zu ergänzen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat nicht die Kompetenz besäße, über die Satzung des Klinikums zu entscheiden und dass heute im Kreisausschuss nur eine Empfehlung für den Kreistag ausgesprochen werde – bis zur endgültigen Entscheidung in der Kreistagssitzung im Dezember sei genügend Zeit für Meinungsbildung und interne Beratungen. Die Vertagung wird mehrheitlich abgelehnt.

Ein weiterer Punkt sorgt für Diskussionen: So soll der Landrat als Vorsitzender des Kommunalunternehmens zukünftig bei Verdacht auf rechtswidrige oder unwirtschaftliche Beschlüsse des Verwaltungsrates diese aussetzen können. Alexander Herrmann (B90/Die Grünen), z.B., äußert seine Bedenken, wann ein Beschluss unwirtschaftlich sei oder nicht, nach welchen Kriterien dies erfolgen solle. Die Verwaltung räumt ein, dass es hier durchaus eine gewisse Ambivalenz gebe: Einige Entscheidungen wären zwar politisch gewollt, aber nicht wirtschaftlich – wie z.B. der Betrieb einer Kinder- und Geburtsstation. Herrmann regt daher an, das Wort „unwirtschaftlich“ zu streichen. Sein Vorschlag findet eine Mehrheit im Ausschuss.

Die gesamten Satzungsänderungen werden schließlich mit 8:5 Stimmen gegen die Grüne Fraktion dem Kreistag in der nächsten Sitzung als Empfehlung vorgelegt.

Kommentar: Die vorgeschlagenen Änderungen der Klinikumssatzung beinhalten viele Updates am Rande. Die zentralen Punkte allerdings wie z.B. die Vergrößerung des Verwaltungsrates und dessen Besetzung mit u.a. den Stellvertretern des Landrates lassen hier kaum eine andere Vermutung zu, sich auf diese Weise in Zukunft Mehrheiten sichern zu wollen. Recht durchsichtig erscheint auch das Vorhaben, die Mehrheit, um den Vorstand abzuwählen, zu ändern. Zukünftig soll nicht eine einfache, sondern eine Zwedrittel-Mehrheit vorgeschrieben sein. Dadurch wird es viel schwieriger, Mehrheiten jenseits der Vorstellung der Verwaltung zu finden. Man muss sich aber an dieser Stelle klarmachen, dass ein Kommunalunternehmen eben keine Firma der Verwaltung ist, sondern tatsächlich von der Kommune geleitet wird – und dazu gehören eben alle Stimmen, auch wenn sie zum Teil unbequem sind. Man kann nur hoffen, dass dieses Vorhaben im Kreistag mehrheitlich kritisch betrachtet wird.