Fortführung des Dieselpreisausgleichs für LVG-Unternehmer

Bereits im März dieses Jahres wandten sich die Busunternehmer der LVG an die Landkreisverwaltung: Die exorbitant gestiegenen Kraftstoffpreise machten einen wirtschaftlichen Betrieb der Buslinien kaum mehr möglich.

Die Landkreisverwaltung suchte daher nach einer Möglichkeit, den Busbetrieb zu unterstützen, um einer drohenden Stilllegungen von Linien und der folgenden Notvergabe entgegenzuwirken. Das wäre für den Landkreis erheblich teurer und auch für die Fahrgäste mit Einschränkungen verbunden. Daraufhin unterstütze die Verwaltung die Busunternehmer im Rahmen eines Dieselpreis-Ausgleichs. Den gesetzlichen Rahmen hierfür schafft die sog. Minimis-Förderung, die es erlaubt, innerhalb von drei Steuerjahren bis zu 200.000 Euro an Zuschuss zu zahlen. Somit wurde der Dieselpreis ab der Marke von 1,60 Euro bis einschließlich Juli 2022 erstattet.

Nach Auslaufen der Förderung mit dem Ende des vergangenen Schuljahres traten die Unternehmer auf die Landkreisverwaltung zu und baten erneut um Unterstützung. Die Energiepreise haben sich nicht entspannt, im Gegenteil, sie steigen weiter an. Aktuell beträgt der Preis für einen Liter Diesel etwa 2,10 Euro. Sie fordern nun die Erstattung der Treibstoffkosten ab der Marke von 1,30 Euro bis zum Ende des laufenden Schuljahres.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Mittelweg zu gehen und die Kosten ab 1,45 Euro zu übernehmen. Der Kreisausschuss befürwortet das Anliegen einstimmig.

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